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Sozialgericht Köln, S 32 AS 2150/20 ER

Datum:
24.06.2020
Gericht:
Sozialgericht Köln
Spruchkörper:
32. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
S 32 AS 2150/20 ER
ECLI:
ECLI:DE:SGK:2020:0624.S32AS2150.20ER.00
 
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig einen Mehrbedarf für den Ankauf eines funktionsfähigen PCs oder Laptops nebst Drucker und Druckerzubehör in Höhe von insgesamt 240,00 EUR zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu 65 Prozent.

 
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