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Sozialgericht Köln, S 16 U 78/17

Datum:
28.03.2019
Gericht:
Sozialgericht Köln
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
S 16 U 78/17
ECLI:
ECLI:DE:SGK:2019:0328.S16U78.17.00
 
Sachgebiet:
Unfallversicherung
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 21.10.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.02.2017 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass es sich bei der Lebendnierenspende rechts des Klägers vom 23.04.2015 um einen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung gehandelt hat. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen.

 
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