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Sozialgericht Köln, S 10 SO 63/06

Datum:
20.09.2006
Gericht:
Sozialgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
S 10 SO 63/06
ECLI:
ECLI:DE:SGK:2006:0920.S10SO63.06.00
 
Nachinstanz:
Bundessozialgericht, B 8/9b SO 21/06 R
Sachgebiet:
Sozialhilfe
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 18.10.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 07.04.2006 verurteilt, das in der Werkstatt für behinderte Menschen eingenommene Mittagessen nur in Höhe von 36,54 Euro monatlich als Einkommen anzurechnen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt ein Drittel der außergerichtlichen Kosten des Klägers.

 
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