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Sozialgericht Gelsenkirchen, S 38 AS 275/26 ER

Datum:
13.03.2026
Gericht:
Sozialgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
38. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
S 38 AS 275/26 ER
ECLI:
ECLI:DE:SGGE:2026:0313.S38AS275.26ER.00
 
Sachgebiet:
Sozialrecht
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller für die Zeit vom 09.02.2026 bis zum 31.07.2026, längstens jedoch bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache, vorläufig Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs unter Anrechnung eines monatlichen bereinigten Einkommens in Höhe von 46,66 € zu gewähren.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsgegnerin trägt die Hälfte der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.

 
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