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Sozialgericht Gelsenkirchen, S 33 AS 161/17 ER

Datum:
31.01.2017
Gericht:
Sozialgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
33. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
S 33 AS 161/17 ER
ECLI:
ECLI:DE:SGGE:2017:0131.S33AS161.17ER.00
 
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes wird abgelehnt.

 
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