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Sozialgericht Gelsenkirchen, S 2 SO 42/06 ER

Datum:
26.06.2006
Gericht:
Sozialgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
S 2 SO 42/06 ER
ECLI:
ECLI:DE:SGGE:2006:0626.S2SO42.06ER.00
 
Sachgebiet:
Sozialhilfe
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt L wird abgelehnt. Außergerichtlichen Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.

 
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