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Sozialgericht Gelsenkirchen, S 11 AS 25/05 ER

Datum:
11.04.2005
Gericht:
Sozialgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
S 11 AS 25/05 ER
ECLI:
ECLI:DE:SGGE:2005:0411.S11AS25.05ER.00
 
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Dem Antragsteller wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T gewährt. Die Antragsgegnerin wird im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für die Erstausstattung der Wohnung Cstraße 00 in 00000 I einen Betrag von 355,00 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu 3/5.

 
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