Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Sozialgericht Gelsenkirchen, S 24 KR 173/01

Datum:
07.12.2001
Gericht:
Sozialgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
S 24 KR 173/01
ECLI:
ECLI:DE:SGGE:2001:1207.S24KR173.01.00
 
Sachgebiet:
Krankenversicherung
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 30.03.2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.07.2001 verurteilt, das dem Kläger für die Zeit vom 13.01.1997 bis zum 29.01.1007 und für die Zeit vom 18.12.1998 bis zum 17.10.1999 gezahlte Krankengeld unter Berücksichtigung erhaltener Einmalzahlungen nach Maßgabe der §§ 47, 47 a in der Fassung des Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetzes vom 28.12.2000 (BGBl. I, 1971) neu zu berechnen und dem Kläger die sich hieraus ergebende Differenz nachzuzahlen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Revision unter Übergehung der Berufungsinstanz wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank