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Sozialgericht Düsseldorf, S 35 AS 519/19

Datum:
08.04.2019
Gericht:
Sozialgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
35. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
S 35 AS 519/19
ECLI:
ECLI:DE:SGD:2019:0408.S35AS519.19.00
 
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Kostenentscheidung im Widerspruchsbescheid vom 04.12.2017 verpflichtet, die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Widerspruchsverfahren zu zahlen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch für das Klageverfahren. Die Beklagte hat Gerichtskosten in Höhe von 300,- Euro zu zahlen. Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt N aus E bewilligt.

 
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