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Sozialgericht Düsseldorf, S 37 AS 1897/18 ER

Datum:
27.07.2018
Gericht:
Sozialgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
37. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
S 37 AS 1897/18 ER
ECLI:
ECLI:DE:SGD:2018:0727.S37AS1897.18ER.00
 
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antragstellern zu 2) und 3) Leistungen nach dem SGB II in Form der Regelleistung unter An- rechnung des Kindergeldes in Höhe von monatlich 194,00 Euro sowie unter Anrechnung eines vorläufigen Einkommens der Antragstellerin zu 2) aus selbständiger Tätigkeit in Höhe von monatlich 200,00 Euro vom 01.07.2018 bis 30.09.2018 zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag bezüglich der Antragsteller zu 2) und 3) zurückgewiesen. Der Antrag des Antragstellers zu 1) wird abgelehnt. Der Antragsgegner hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu 1) bis 3) in Höhe von 1/3 zu erstatten.

 
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