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Sozialgericht Düsseldorf, S 27 KR 1102/12

Datum:
02.06.2016
Gericht:
Sozialgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
27. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
S 27 KR 1102/12
ECLI:
ECLI:DE:SGD:2016:0602.S27KR1102.12.00
 
Sachgebiet:
Krankenversicherung
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Der Bescheid vom Bescheid vom 08.08.2012 in der Gestalt des Widerspruchs-bescheides vom 05.12.2012 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Beigeladene zu 1) wegen ihrer seit dem 12.08.2011 ausgeübten Tätigkeit als Familienhelferin beim Kläger nicht im Sinne von § 7 SGB IV beschäftigt ist und insoweit nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversiche-rung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterliegt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

 
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