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Auf den Antrag erfolgt folgende Entscheidung.
Gründe:
21. Der Antragsgegnerin wird vorläufig bis zu einer weiteren Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf, längstens bis zum 01.02.2017, im vorliegenden Verfahren, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung des Verfah-rens zu gewährleisten, aufgegeben, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzuset zenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle wiederholter Zuwiderhand lung bis zu insgesamt zwei Jahren, wobei die Ordnungshaft an dem gesetzli chen Vertreter zu vollziehen ist, zu unterlassen,
3a) vor dem 22.12.2016 in der Bundesrepublik Deutschland Zulassungs- bzw. Bei-trittsverfahren für Rahmenrabattverträge, sogenannte "Open-House-Verfahren", für Arzneimittel enthaltend
4N-(5-((4-(4-Methyl-piperazino-methyl-benzoylamido)-2-methyl-phenyl)-4 (3-pyridyl )-2pyrimidinamin mit dem internationalen Freinahmen (INN Imatinib oder ein pharmazeutisch verwendbares Säureadditionssalz davon
5zu eröffnen, zu veröffentlichen oder durchzuführen;
6b) insbesondere, das aktuell durchgeführte Zulassungsverfahren für Open-house-Verträge zum 1. Februar 2017 in der Fassung vom 1.12.2016 für Arz-neimittel enthaltend den Wirkstoff Imatinib fortzusetzen;
7c) für den Fall, dass bereits auf in Ziffer 1.a bezeichnete Zulassungsverfahren Rabattverträge abgeschlossen wurden, diese Vertragsschlüsse an die IFA GmbH und/oder andere Datenbanken oder Arzt- und Apothekensoftwareanbie-ter zu melden oder melden zu lassen,
8d) auch über den 22.12.2016 hinaus, Open-House-Verfahren für Arzneimittel enthaltend
94-(4-Methylpiperazin-1-ylmethyl-N-(4-methyl-3-(4-pyridin-3-yl)pyrimidin-2-yl- amino)phenyl)benzamid mit dem internationen Freinahmen (INN) Imatinib oder ein pharmazeutisch verwendbares Säureadditionssalz davon,
10zu eröffnen, zu veröffentlichen oder durchzuführen, ohne dabei alle Maßnah- men zu ergreifen, die angemessen und erforderlich sind, um die Verwendung eines unter Rabattverträgen der Antragsgegnerin abgegebenen Generikums für die Behandlung von gastrointestinalen Stromatumoren (GIST) zu verhindern. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.