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Sozialgericht Düsseldorf, S 2 KA 247/09 ER

Datum:
25.11.2009
Gericht:
Sozialgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
S 2 KA 247/09 ER
ECLI:
ECLI:DE:SGD:2009:1125.S2KA247.09ER.00
 
Sachgebiet:
Vertragsarztangelegenheiten
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die sofortige Vollziehung des dem Antragsteller erteilten Be- scheides vom 09.01.2009 über die Genehmigung einer Zweigpraxis wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechts- schutzes zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden zwischen Antragsteller und Antragsgegnerin gegeneinander aufgehoben. Dem Beigeladenen werden keine Kosten auferlegt; seine außergerichtlichen Kosten sind nicht zu erstatten.

 
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