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Sozialgericht Düsseldorf, S 43 AS 397/07 ER

Datum:
17.03.2008
Gericht:
Sozialgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
43. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
S 43 AS 397/07 ER
ECLI:
ECLI:DE:SGD:2008:0317.S43AS397.07ER.00
 
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 18.12.2007, durch den der dem Antragsteller zustehende Anteil des Arbeitslosengeldes II unter Wegfall des eventuell zustehenden Zuschlags nach § 24 SGB II für die Zeit vom 01.01. bis 31.03.2008 monatlich um 20 % der Regelleistung abgesenkt wird, wird angeordnet. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 18.12.2007, durch den der dem Antragsteller zustehende Anteil des Arbeitslosengeldes II unter Wegfall des eventuell zustehenden Zuschlags nach § 24 SGB II für die Zeit vom 01.01. bis 31.03.2008 monatlich um 30 % der Regelleistung abgesenkt wird, wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller 5/6 der Kosten des Verfahrens zu erstatten.

 
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