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Sozialgericht Düsseldorf, S 35 AS 98/07

Datum:
18.02.2008
Gericht:
Sozialgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
35. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
S 35 AS 98/07
ECLI:
ECLI:DE:SGD:2008:0218.S35AS98.07.00
 
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

1.Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b SGB II vom 22.02.2005 nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 18.06.2007 beendet worden ist. 2.Die Widerklage wird abgewiesen. 3.Die Revision wird zugelassen. 4.Die Beklagte und Widerklägerin trägt die Kosten der Klage und der Widerklage einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Klägerin und Widerbeklagten.

 
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