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Sozialgericht Düsseldorf, S 28 AS 88/07 ER

Datum:
04.07.2007
Gericht:
Sozialgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
28. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
S 28 AS 88/07 ER
ECLI:
ECLI:DE:SGD:2007:0704.S28AS88.07ER.00
 
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Widerspruch der Antragstellerin gegen den Rücknahme- und Erstattungsbescheid vom 12.12.2006 insoweit aufschiebende Wirkung hat, als in dem Bescheid die Erstattung von überzahlten Leistungen in Höhe von 6057,94 Euro angeordnet worden ist. Die Vollstreckung der Erstattungsforderung ist bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens zu unterlassen. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin dem Grunde nach.

 
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