Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Sozialgericht Düsseldorf, S 8 KR 176/03

Datum:
20.07.2006
Gericht:
Sozialgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
S 8 KR 176/03
ECLI:
ECLI:DE:SGD:2006:0720.S8KR176.03.00
 
Nachinstanz:
Landessozialgericht NRW, L 16 KR 166/06
Sachgebiet:
Krankenversicherung
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, für den Betriebsbereich des Stadtgebietes N mit dem Kläger einen Vertrag über die Durchführung von Rettungs- und Krankentransporten in Form von Intensivverlegungen auf der Grundlage der Gebührenkalkulation des Klägers vom 01.07.2001 abzuschließen und diese durchgeführten Transportfahrten direkt mit dem Kläger abzurechnen. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 39.232,96 Euro nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basis- zinssatz aus 20.965,61 Euro seit dem 27.05.2002 sowie aus weiteren 9.995,23 Euro seit dem 28.05.2003 und aus weiteren 8.272,12 Euro seit dem 19.04.2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagten werden die Verfahrenskosten zu 1/3 und dem Kläger zu 2/3 auferlegt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank