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Sozialgericht Düsseldorf, S 35 SO 205/05 ER

Datum:
13.10.2005
Gericht:
Sozialgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
35. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
S 35 SO 205/05 ER
ECLI:
ECLI:DE:SGD:2005:1013.S35SO205.05ER.00
 
Nachinstanz:
Landessozialgericht NRW, L 20 (12) B 50/05 SO ER
Sachgebiet:
Sozialhilfe
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass der Antragsteller ab sofort wieder Energielieferungen von einem Versorgungsunternehmen erhält. Der weitergehende Antrag wird abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu 2/3.

 
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