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Sozialgericht Düsseldorf, S 35 AS 6/05 ER

Datum:
17.02.2005
Gericht:
Sozialgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
35. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
S 35 AS 6/05 ER
ECLI:
ECLI:DE:SGD:2005:0217.S35AS6.05ER.00
 
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 10.02.2005 gegen den Beschluss vom 26.01.2005 wird dieser dahingehend abgeändert, dass der Tenor nunmehr lautet: Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen An¬ordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig, bis zur Entscheidung über seinen Antrag vom 21.11.2004, für jeden Tag seit dem 1.1.2005 18,30 Euro zu zahlen. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außerge-richtlichen Kosten des Antragstellers.

 
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