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Sozialgericht Düsseldorf, S 4 KR 202/00

Datum:
17.05.2002
Gericht:
Sozialgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
S 4 KR 202/00
ECLI:
ECLI:DE:SGD:2002:0517.S4KR202.00.00
 
Sachgebiet:
Krankenversicherung
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 22.02.2000, 22.03.2000 und 03.08.2000 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 18.08.2000 verurteilt, unter Berücksichtigung der schon zugesagten Kostenbeteiligung in Höhe von 250,00 DM die restlichen Kosten für die Anschaffung des im Leistungsantrag beschriebenen Thermocapes unter Abzug einer Eigenbeteiligung von 150,00 DM zu übernehmen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Beklagte trägt 2/3 der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.

 
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