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Sozialgericht Düsseldorf, S 33 KA 7/02

Datum:
10.07.2002
Gericht:
Sozialgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
33. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
S 33 KA 7/02
ECLI:
ECLI:DE:SGD:2002:0710.S33KA7.02.00
 
Nachinstanz:
Bundessozialgericht, B 6 KA 40/02 R
Sachgebiet:
Vertragsarztrecht
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Der Quartalskonto/Abrechnungsbescheid der Beklagten für das Quartal III/1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.01.2002 wird hinsichtlich der Begrenzung des abrechenbaren Punktzahlvolumens gemäß § 7 HVM aufgehoben und die Beklagte verurteilt, das vertragsärztliche Honorar des Klägers für das Quartal III/1999 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gericht neu festzusetzen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Die Sprungrevision wird zugelassen.

 
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