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Sozialgericht Düsseldorf, S 33 KA 264/00

Datum:
17.04.2002
Gericht:
Sozialgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
33. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
S 33 KA 264/00
ECLI:
ECLI:DE:SGD:2002:0417.S33KA264.00.00
 
Nachinstanz:
Landessozialgericht NRW, L 11 KA 85/02
Sachgebiet:
Vertragsarztrecht
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Der Quartalskonto/Abrechnungsbescheid für das Quartal III/1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.11.2000 wird hinsichtlich der Begrenzung des abrechenbaren Punktzahlvolumens gem. § 7 HVM aufgehoben und die Beklagte verurteilt, das vertragsärztliche Honorar des Klägerin für das Quartal III/1999 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu festzusetzen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin hat die Beklagte zu erstatten.

 
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