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Sozialgericht Detmold, S 32 KR 965/22

Datum:
25.04.2024
Gericht:
Sozialgericht Detmold
Spruchkörper:
32. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
S 32 KR 965/22
ECLI:
ECLI:DE:SGDT:2024:0425.S32KR965.22.00
 
Leitsätze:

Für die Kodierung OPS 8-550.1 ist nicht erforderlich, dass eine Therapeuten-Patienten-Bindung nachgewiesen sein muss und/oder der Therapeut durchgehend anwesend gewesen sein muss. Ein solches Erfodernis lässt sich dem Wortlaut des OPS 8-550.1 nicht entnehmen.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.445,61 EUR nebst zwei Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.04.2021 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

 
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