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Sozialgericht Detmold, S 20 R 320/23

Datum:
15.07.2024
Gericht:
Sozialgericht Detmold
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
S 20 R 320/23
ECLI:
ECLI:DE:SGDT:2024:0715.S20R320.23.00
 
Leitsätze:

Ein Anspruch auf Durchführung einer stationären medizinischen Rehabilitation in einer vom Versicherten konkret gewünschten Einrichtung besteht nicht, wenn die Klinik die Aufnahme aufgrund negativer Vorerfahrungen und einer damit verbundenen prognostisch fehlenden Erfolgsaussicht ablehnt. 

In diesem Fall ist die Ermessensentscheidung des Rentenversicherungsträgers, eine andere Klinik zuzuweisen, rechtmäßig; ein Belegungsvertrag begründet keinen Zwang zur Aufnahme eines Patienten, den die Klinik im Rahmen ihres Behandlungskonzepts für ungeeignet hält. 

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

 
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