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Sozialgericht Detmold, S 21 R 627/20

Datum:
19.01.2022
Gericht:
Sozialgericht Detmold
Spruchkörper:
21. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
S 21 R 627/20
ECLI:
ECLI:DE:SGDT:2022:0119.S21R627.20.00
 
Nachinstanz:
Landessozialgericht NRW, L 3 R 245/22
Leitsätze:

Zu den medizinischen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Gestalt einer Umschulungsmaßnahme

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 30.01.2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.05.2020 verpflichtet, die Umschulung des Klägers zum Heilerziehungspfleger bei der J. in N. beginnend ab dem 00.00.0000 bis zum 00.00.0000 zu fördern und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erbringen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.

 
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