Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Sozialgericht Detmold, S 7 R 731/17

Datum:
03.03.2021
Gericht:
Sozialgericht Detmold
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
S 7 R 731/17
ECLI:
ECLI:DE:SGDT:2021:0303.S7R731.17.00
 
Leitsätze:

Zahlungen für Abschiedsgeschenke an ehemalige Arbeitnehmer sind kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV.

 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 14.10.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.06.2017 wird insoweit aufgehoben, als die Beklagte Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen in Höhe von 1.564,54 € nebst anteiliger Säumniszuschläge auf Leistungen der Klägerin an die Beigeladenen zu 1) bis 5) erhoben hat.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Die Streitwert wird auf die Wertstufe bis 2.000,00 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank