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Sozialgericht Detmold, S 2 SO 44/12

Datum:
31.03.2015
Gericht:
Sozialgericht Detmold
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
S 2 SO 44/12
ECLI:
ECLI:DE:SGDT:2015:0331.S2SO44.12.00
 
Sachgebiet:
Sozialhilfe
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 29.06.2011 in der Gestalt des Wider-spruchsbescheids vom 03.02.2012 wird aufgehoben und der Beklagte verur-teilt, dem Kläger Leistungen der Eingliederungshilfe in Form der Kosten-übernahme für eine Schulung in Orientierung und Mobilität im Umfang von 20% der Gesamtkosten der Schulungsmaßnahme zu gewähren. Der Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

 
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