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Sozialgericht Detmold, S 8 SO 237/14 ER

Datum:
17.10.2014
Gericht:
Sozialgericht Detmold
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
S 8 SO 237/14 ER
ECLI:
ECLI:DE:SGDT:2014:1017.S8SO237.14ER.00
 
Sachgebiet:
Sozialhilfe
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin Leistungen für einen Umzug durch die Firma B Umzüge GmbH in Höhe von maximal 1.630,30 EUR mit der Maßgabe zu gewähren, dass diese nach Durchführung des Umzuges und Vorlage der Rechnung direkt an die Firma B Umzüge GmbH gezahlt werden. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zur Hälfte.

 
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