Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Sozialgericht Detmold, S 2 SO 309/13 ER

Datum:
22.10.2013
Gericht:
Sozialgericht Detmold
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
S 2 SO 309/13 ER
ECLI:
ECLI:DE:SGDT:2013:1022.S2SO309.13ER.00
 
Nachinstanz:
Landessozialgericht NRW, L 20 SO 477/13 B ER
Sachgebiet:
Sozialhilfe
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Antragsgegnerin wird im Wege des einstweiligen Rechtschutzes verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens S 2 SO 315/13 weitere Eingliederungshilfe in Form der Hilfe zur angemessenen Schulbildung durch Übernahme auch der Kosten des Integrationshelfers für die Stunden, da der Antragsteller an der Offenen Ganztagsschule teilnimmt, zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller zwei Drittel der notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank