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Sozialgericht Detmold, S 2 RA 119/03

Datum:
11.01.2005
Gericht:
Sozialgericht Detmold
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
S 2 RA 119/03
ECLI:
ECLI:DE:SGDT:2005:0111.S2RA119.03.00
 
Nachinstanz:
Landessozialgericht NRW, L 8 R 26/05
Sachgebiet:
Rentenversicherung
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Der Bescheid vom 30.01.2003 und der Widerspruchsbescheid vom 27.08.2003 werden abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit ausgehend von einem Leistungsfall bei Antragstellung am 27.11.2002 bis zum 30. November 2005 einschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin 3/4 der notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

 
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