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Sozialgericht Aachen, S 20 AY 34/20

Datum:
24.11.2020
Gericht:
Sozialgericht Aachen
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
S 20 AY 34/20
ECLI:
ECLI:DE:SGAC:2020:1124.S20AY34.20.00
 
Sachgebiet:
Sonstige Angelegenheiten
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 20.01.2020 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 08.05.2020 verurteilt, dem Kläger unter Anrechnung der bewilligten und gezahlten Leistungen nach §§ 3, 3a AsylbLG Leistungen nach § 2 AsylbLG für die Zeiträume vom 14.02. bis 30.09.2019 und vom 01.03. bis 05.03.2020 in Höhe der Regelbedarfsstufe 1 zu gewähren. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte. Die Berufung wird zugelassen.

 
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