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Sozialgericht Aachen, 20 AY 8/18

Datum:
02.04.2019
Gericht:
Sozialgericht Aachen
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 AY 8/18
ECLI:
ECLI:DE:SGAC:2019:0402.20AY8.18.00
 
Sachgebiet:
Sonstige Angelegenheiten
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 05.12.2017 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 12.01.2018 und des Teilabhilfebescheides vom 02.07.2018 wird aufgehoben, soweit dadurch den Klägern für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2017 Geldleistungen nach § 2 AsylbLG unter Abzug anteiliger Beträge für regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben im Sinne der Abteilung 5 (Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände, laufende Haushaltsführung) der §§ 5, 6 RBEG bewilligt worden sind. Die Beklagte wird verurteilt, den Klägern die insoweit abgezogenen Beträge nachzuzahlen. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger trägt die Beklagte. Die Berufung wird zugelassen.

 
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