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Sozialgericht Aachen, S 11 BK 3/18

Datum:
06.11.2018
Gericht:
Sozialgericht Aachen
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
S 11 BK 3/18
ECLI:
ECLI:DE:SGAC:2018:1106.S11BK3.18.00
 
Sachgebiet:
Sonstige Angelegenheiten
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 18.07.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.01.2018 verurteilt, der Klägerin für die Zeiträume August und September 2017 sowie November und Dezember 2017 Kinderzuschlag in Höhe von monatlich 220,00 EUR zu bewilligen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin dem Grunde nach zu 4/11. Die Beklagte trägt Verschuldenskosten in Höhe von 600,00 EUR.

 
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