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Sozialgericht Aachen, S 19 SO 63/13 ER

Datum:
26.07.2013
Gericht:
Sozialgericht Aachen
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
S 19 SO 63/13 ER
ECLI:
ECLI:DE:SGAC:2013:0726.S19SO63.13ER.00
 
Sachgebiet:
Sozialhilfe
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antragsgegner wird ab dem 11.07.2013 im Wege der einstweiligen Anord-nung vorläufig und bis auf Weiteres, längstens jedoch bis zum Abschluss des unter dem Az. S 19 SO 76/13 geführten Hauptsacheverfahrens, verpflichtet, das im Rahmen des persönlichen Budgets der Antragstellerin bewilligte Stundenkontingent auf 83 Stunden pro Monat zu erhöhen und der Antragstellerin weitere 595,00 Euro pro Monat zu bewilligen und auszuzahlen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Der Antragsgegner trägt die hälftigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.

 
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