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Sozialgericht Aachen, S 19 SO 224/11 ER

Datum:
03.04.2012
Gericht:
Sozialgericht Aachen
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
S 19 SO 224/11 ER
ECLI:
ECLI:DE:SGAC:2012:0403.S19SO224.11ER.00
 
Sachgebiet:
Sozialhilfe
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ab 28.12.2011 vorläufig und bis auf Weiteres, längstens jedoch bis zum rechtskräftigen Abschluss des unter dem Az. S 19 SO 223/11 geführten Klageverfahrens, Eingliederungshilfe in Form des ambulant betreuten Wohnens im Umfang von 3,5 Fachleistungswochenstunden zu gewähren.

Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers dem Grunde nach.

 
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