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Sozialgericht Aachen, S 9 AS 10/06 ER

Datum:
02.02.2006
Gericht:
Sozialgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
S 9 AS 10/06 ER
ECLI:
ECLI:DE:SGAC:2006:0202.S9AS10.06ER.00
 
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, darlehnsweise die Kosten einer Tankfüllung mit Heizöl für die Wohnung der Antragstellerin zu übernehmen. 2. Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen. 3. Die Antragsgegnerin trägt die Hälfte der Kosten. Im übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.

 
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