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Landessozialgericht NRW, L 9 SO 180/23

Datum:
10.10.2024
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
9
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
L 9 SO 180/23
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2024:1010.L9SO180.23.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Düsseldorf, S 22 SO 139/21
Sachgebiet:
Sozialrecht
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.05.2023 aufgehoben, soweit die Beklagte zur Zahlung von Leistungen nach dem SGB XII bis zum 15.12.2020 verurteilt worden ist. Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.05.2023 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 07.12.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.03.2021 verurteilt, dem Kläger für den Zeitraum vom 16.12.2020 bis zum 31.05.2023 auch Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu zahlen.

Die Beklagte hat dem Kläger auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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