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Landessozialgericht NRW, L 7 AS 845/23 B ER

Datum:
05.07.2023
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
7
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 7 AS 845/23 B ER
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2023:0705.L7AS845.23B.ER.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 06.06.2023 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 13.03.2023 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 02.03.2023 wird angeordnet.

Der Antragsgegner hat die Kosten der Antragsteller im erstinstanzlichen Verfahren und im Beschwerdeverfahren zu erstatten. Eine weitere Kostenerstattung findet nicht statt.

 
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