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Landessozialgericht NRW, L 8 BA 91/21 B ER

Datum:
12.01.2022
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 8 BA 91/21 B ER
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2022:0112.L8BA91.21B.ER.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Düsseldorf, S 2 BA 7/21 ER
Sachgebiet:
Sozialrecht
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.6.2021 geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Bescheid vom 23.7.2019 in der Gestalt des Bescheides vom 2.12.2019 und des Widerspruchsbescheides vom 13.2.2020 wird angeordnet und die Vollziehung aufgehoben.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 304,99 Euro festgesetzt.

 
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