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Landessozialgericht NRW, L 8 BA 65/20 B ER

Datum:
01.08.2022
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 8 BA 65/20 B ER
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2022:0801.L8BA65.20B.ER.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Dortmund, S 44 BA 1/20 ER
Sachgebiet:
Sozialrecht
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 31.3.2020 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst trägt.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.731,29 Euro festgesetzt.

Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin S wird abgelehnt.

 
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