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Landessozialgericht NRW, L 8 BA 85/21 B ER

Datum:
07.09.2021
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 8 BA 85/21 B ER
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2021:0907.L8BA85.21B.ER.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Düsseldorf, S 9 BA 52/21 ER
Sachgebiet:
Sozialrecht
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.6.2021 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der seine außergerichtlichen Kosten selbst trägt.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.714,95 Euro festgesetzt.

 

Gründe

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
 

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