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Landessozialgericht NRW, L 15 R 628/20 B

Datum:
03.12.2020
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 15 R 628/20 B
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2020:1203.L15R628.20B.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Gelsenkirchen, S 49 KR 1074/17
Sachgebiet:
Sonstige Angelegenheiten
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Sachverständigen wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 20.07.2020 unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde der Staatskasse geändert. Die dem Sachverständigen für sein Gutachten vom 17.03.2020 zustehende Vergütung wird auf 1.786,19 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

 
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