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Landessozialgericht NRW, L 2 AS 381/18 B ER

Datum:
02.05.2018
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 2 AS 381/18 B ER
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2018:0502.L2AS381.18B.ER.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Dortmund, S 69 AS 6241/17 ER
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 14.02.2018 aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die Beschwerden der Antragsteller werden zurückgewiesen. Kosten des Verfahrens haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Der Antrag der Antragsteller auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

 
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