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Landessozialgericht NRW, L 2 AS 1741/16 B ER

Datum:
02.11.2016
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 2 AS 1741/16 B ER
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2016:1102.L2AS1741.16B.ER.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Dortmund, S 58 AS 3552/16 ER
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 23.08.2016 geändert. Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Antragsgegner wird abgelehnt. Die Beigeladene wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin für die Zeit vom 26.07.2016 bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, längstens jedoch bis zum 31.12.2016 vorläufig Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von 301,- Euro monatlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beigeladene trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin für das erst- und zweitinstanzliche Beschwerdeverfahren. Ansonsten haben die Beteiligten einander keine Kosten zu erstatten.

 
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