Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landessozialgericht NRW, L 7 AS 2109/11 B ER

Datum:
28.11.2012
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 7 AS 2109/11 B ER
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2012:1128.L7AS2109.11B.ER.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Köln, S 25 AS 4279/11 ER
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 29.11.2011 geändert. Die Beigeladene wird verpflichtet, den Antragstellern vorläufig für die Zeit vom 09.11.2011 bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, längstens für die Dauer von sechs Monaten, die Regelbedarfe ohne Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß §§ 27, 27a SGB XII unter Anrechnung des gezahlten Kindergeldes nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Hinsichtlich des Bedarfs für Unterkunft und Heizung wird der Erlass einer einstweiligen Anordnung ablehnt. Kosten sind nicht zu erstatten.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank