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Landessozialgericht NRW, L 18 R 126/12 B

Datum:
11.06.2012
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 18 R 126/12 B
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2012:0611.L18R126.12B.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Düsseldorf, S 27 R 730/11
Sachgebiet:
Rentenversicherung
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 07.12.2011 wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 07.12.2011 wird zurückgewiesen. Dieser Beschluss ergeht gebührenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten.

 
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