Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landessozialgericht NRW, L 18 KN 250/11 B

Datum:
25.05.2012
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 18 KN 250/11 B
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2012:0525.L18KN250.11B.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Köln, S 2 KN 24/11
Sachgebiet:
Rentenversicherung
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 04.10.2011 wird zurückgewiesen, soweit mit ihr der Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren S 2 KN 24/11 weiterverfolgt wird, und im Übrigen als unzulässig verworfen. Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten.

 
1 2 3 4 5 6 7 8
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank