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Landessozialgericht NRW, L 7 B 89/09 AS

Datum:
10.02.2010
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 7 B 89/09 AS
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2010:0210.L7B89.09AS.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Dortmund, S 27 AS 92/08 ER
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 19.01.2009 geändert. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für die Durchführung des sozialgerichtlichen Verfahrens unter Beiordnung von Rechtsanwalt H aus L für die Zeit ab Antragstellung gewährt. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

 
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