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Landessozialgericht NRW, L 7 AS 84/10 B

Datum:
22.07.2010
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 7 AS 84/10 B
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2010:0722.L7AS84.10B.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Dortmund, S 10 AS 336/09 ER
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 16.12.2009 geändert, soweit der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt worden ist. Der Antragstellerin wird für die Durchführung des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens vor dem Sozialgericht Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L aus M ab Antragstellung bewilligt. Kosten sind nicht zu erstatten.

 
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