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Landessozialgericht NRW, L 7 AS 533/10 B

Datum:
17.05.2010
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 7 AS 533/10 B
ECLI:
ECLI:DE:LSGNRW:2010:0517.L7AS533.10B.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Düsseldorf, S 40 AS 646/10 ER
Sachgebiet:
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichtes Düsseldorf vom 24.03.2010 geändert. Der Antragstellerin wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt L aus N beigeordnet. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren und Beiordnung von Rechtsanwalt L wird abgelehnt.

 
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